- Die Bewerber-Prüfstelle muss einen oder mehrere Testberichte ausfüllen: in den Fällen, in denen:
- a) Beantragt die Bewerber-Prüfstelle die Akkreditierung gemäß 2a) der Anforderungen, wird KNX das Produkt vorgeben, auf dessen Grundlage ein Musterprüfbericht erstellt werden muss.
- b) Die Bewerber-Prüfstelle, die die Akkreditierung gemäß Punkt 2b) der Anforderungen anstrebt, muss zwei Musterprüfberichte erstellen, einen für einen zufällig ausgewählten Stack und einen für einen zufällig ausgewählten Router der Berwerber-Prüfstelle.
- c) Die Bewerber-Prüfstelle, die die strebt um Akkreditierung gemäß Punkt 2c) in den Anforderungen anstrebt, muss einen Testbericht pro physikalischer und Datenlinkschicht (physikalischer Teil) erstellen, für die die Bewerber-Prüfstelle eine Akkreditierung beantragt hat.
- Im Rahmen eines Pre-Audit oder Workshops des Bewertungsteams werden die Berichte evaluiert, und alle erste Anmerkungen werden an die Prüfstelle des Kandidaten weitergeleitet.
- Wenn das Ergebnis des oben genannten Workshops positiv ist, wird die KNX-Association dann die notwendigen Schritte für die Durchführung eines Audit im Testlabor oder online unternehmen, die aus Eignungstests bestehen, die den eingereichten Testbericht als Referenz verwenden, zur Bewertung der KNX-Eignung der Mitarbeiter der Prüfstelle. Ein Befähigungsnachweis der Prüfstellentechniker, die die entsprechenden KNX-Tests durchführen, ist erforderlich um eine KNX-Akkreditierung zu erreichen, die Kompetenz des Leiters der Prüfstelle ist nicht erforderlich.
- Die Bewerber-Prüfstelle kann sich auf die Prüfung auf der Grundlage einer Checkliste vorbereiten, die der Prüfstelle auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
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Akkreditierungsverfahren für Prüfstellen
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