In diesem Artikel werden die Verfahren zur Kündigung der Mitgliedschaft gemäß Artikel 3.7 der KNX Satzung beschrieben.
Freiwilliger Rücktritt:
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Die Mitglieder haben das Recht, aus der Genossenschaft auszutreten, und zwar unter Einhaltung der materiellen und formellen Bedingungen, die in den Artikeln 367 bis 369 des Unternehmensgesetzbuchs festgelegt sind.
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Der Vorstand behält sich das Recht vor, ein Veto gegen einen Austritt einzulegen, wenn dies zur Liquidation der Genossenschaft führen würde.
Rücktrittsprozess:
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Ein freiwilliger Austritt muss spätestens sechs Monate vor Ende des Geschäftsjahres per Einschreiben oder über MyKNX - Member Profile (siehe Bild unten) eingereicht werden.
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Der Rücktritt wird am ersten Tag des folgenden Jahres wirksam.
Verpflichtungen der Mitglieder:
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Bis zum Wirksamwerden des Rücktritts muss das Mitglied alle satzungsgemäßen Verpflichtungen erfüllen, einschließlich der finanziellen Verpflichtungen, die den Mitgliedern obliegen.
Wichtige Punkte zum Merken:
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Verspätet eingereichte Rücktrittserklärungen können den Stornierungsprozess verzögern.
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Die Mitglieder sind für alle Beiträge und Verpflichtungen bis zum Datum des Austritts verantwortlich.