KNX-zertifizierte Schulungsstätten müssen bestimmte Namens- und Markenvorschriften einhalten, um Verwechslungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass ihr Name nicht den Eindruck erweckt, sie würden die KNX Association vertreten oder in einem bestimmten geografischen Gebiet einen exklusiven Status innehaben.
Nicht zulässige Namen für Schulungsstätten
Eine Schulungsstätte darf keinen Namen verwenden, der ausschließlich aus folgenden Begriffen besteht oder sich hauptsächlich auf diese stützt:
- KNX
- KNX-Schulungsstätte
- KNX-Zentrum
- KNX Schulung
- KNX in Verbindung mit dem Namen einer Stadt, einer Region, eines Landes oder eines Kontinents
- KNX-Schulungsstätte in Verbindung mit dem Namen einer Stadt, einer Region, eines Landes oder eines Kontinents
- der Name einer Schulungsstätte, der das Wort„International“enthält
Die gleichen Einschränkungen gelten, wenn KNX durch Konnex, EIB oder ETS ersetzt wird.
Beispielsweise sind folgende Namen nicht zulässig:
- KNX-Schulungsstätte Belgien
- KNX-Zentrum Brüssel
- KNX Belgien
- Internationale KNX-Schulungsstätte
Diese Einschränkungen stellen sicher, dass der Name einer Schulungsstätte keinen offiziellen, exklusiven, nationalen oder internationalen Status impliziert, der nicht von der KNX Association verliehen wurde.
Zulässige Bezeichnungen für Schulungsstätten
Eine Schulungsstätte darf den Namen seines eigenen Unternehmens oder seiner Organisation mit einem Verweis auf KNX kombinieren.
Folgende Kombinationen sind zulässig:
- Firmenname + KNX Schulungsstätte
- Firmenname + KNX-Zentrum
- Firmenname + KNX
Zum Beispiel:
- Beispielunternehmen – KNX-Schulungsstätte
- Beispielakademie – KNX-Zentrum
- Beispielunternehmen – KNX
Offizielle nationale KNX-Gruppen dürfen Folgendes verwenden:
- KNX + Ländername
Verwendung der Marke KNX
Die Erlaubnis, KNX im Namen einer zertifizierten Schulungsstätte zu verwenden, gewährt der Schulungsstätte keine Eigentums- oder Eintragungsrechte an der Marke KNX.
Eine Schulungsstätte darf keinen Namen, keine Marke und kein Firmenlogo registrieren, das:
- die Marke KNX enthält;
- die Buchstabenkombination „KNX“ als Teil eines eingetragenen Warenzeichens enthält; oder
- das KNX-Markenzeichen nachahmt.
Eine Schulungsstätte, die versucht, die Marke „KNX“ oder eine Nachahmung davon als Bestandteil seiner eigenen Marke oder seines Firmenlogos eintragen zu lassen, verstößt gegen die KNX-Zertifizierungsanforderungen.
Die KNX Association behält sich das Recht vor, gegen derartige Markeneintragungen im Rahmen der entsprechenden rechtlichen Verfahren Einspruch zu erheben. Ein solcher Verstoß kann zudem zum Entzug der Zertifizierung der Organisation als KNX-Schulungsstätte sowie ihrer Berechtigung zur Durchführung von KNX-zertifizierten Kursen führen.