Die Kennzeichnungsanforderungen sind in den entsprechenden Produktstandards festgelegt. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Anforderungen und da das KNX Warenzeichen allein das KNX Übertragungsmedium, den Konfigurationsmodus, die Unterstützung für Sicherheit und IoT nicht eindeutig identifiziert, ist eine KNX spezifische Kennzeichnung erforderlich.
Grundlegende Kennzeichnungsanforderungen
- Jedes Gerät soll hinsichtlich des physikalischen Mediums und des eingesetzten Konfigurationsmodus klar erkennbar sein.
- Diese Grundvoraussetzung ist für die Zertifizierung relevant, d.h. sie wird im Prüfbericht durch die akkreditierte Prüfstelle geprüft und festgelegt.
Medium Kennzeichnung
| KNX Medium | Kennzeichen |
| TP1 | TP |
| PL110 | PL |
| RF | Die Kennzeichnungsvorschriften für KNX RF-Geräte sind in Band 3/2/5 beschrieben. |
| IP | IP |
Konfigurationskennzeichnung
| KNX-Konfigurationsmodus | Kennzeichen |
| S-Mode | S |
| E-Controller | EC |
| E-LTE | EE |
| E-PB | EP |
Sicherheitskennzeichnung
| KNX-Sicherheitsbezeichnung | Kennzeichen |
| KNXnet/IP Secure | X (Buchstabe X) |
| KNX Data Security | X (Buchstabe X) |
| Keine Sicherheit unterstützt | keine Bezeichnung erforderlich |
Der Umfang der Sicherheit, die das Produkt mit der Kennzeichnung bietet, ist im Produktdatenblatt anzugeben.
IoT-Kennzeichnung
| KNX IoT Bezeichnung | Kennzeichen |
| KNXIoT 3rd Party API | IoT1 |
| KNXIoT Point API | IoT2 |
Falls beide Schnittstellen in einem Gerät implementiert sind, können natürlich beide Kennzeichnungen auf dem Produkt verwendet werden.
Die IoT Labels implizieren bereits die Unterstützung von Sicherheit (durch die Spezifikation), daher ist ein zusätzliches KNX IoT Secure Label nicht definiert, auch müssen KNX IoT Geräte zusätzlich mit dem X Label gekennzeichnet werden.
Wichtige Hinweise zur Kennzeichnung
- Ort und Darstellung/Design des Labels auf dem Produkt (vorne, hinten oder seitlich) kann vom Hersteller entschieden werden, darf aber nicht im Widerspruch zu den relevanten Warenzeichendesign-Regeln, KNX Warenleichen Logo-Richtlinien und/oder Produktstandards stehen. Als Faustregel sollten die Kennzeichen einen ausreichenden Abstand einhalten, damit sie nicht als Teil des KNX-Warenzeichen interpretiert werden.
- Ist ein Gerät ein Gateway, das verschiedene Medien verbindet, werden die Kennzeichnungen nur dann verwendet, wenn die jeweiligen Medien den KNX-Anforderungen entsprechen. Wenn zum Beispiel ein S-Mode-Gerät TP1 mit einer proprietären RF-Lösung verbindet, wird die RF-Kennzeichnung nicht verwendet. Das Gerät darf daher nur die Kennzeichen für TP und S-Mode tragen.
Wenn ein Gerät eine IP-Verbindung anbietet, darf es daher nur mit der definierten Bezeichnung „IP“ gekennzeichnet werden, wenn es zumindest mit dem minimalen KNX(net/)IP-Profil übereinstimmt. In allen anderen Fällen darf das IP-Kennzeichen nicht verwendet werden. - Die Verfügbarkeit eines ETS-Produktdateneintrags für ein Gerät impliziert nicht notwendigerweise, dass das Gerät als S-Mode-Gerät gekennzeichnet werden kann. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass die Geräte-Anwendung (einschließlich der von der ETS zugewiesenen Adressen) mit der ETS auf das Gerät heruntergeladen werden kann. Daher berechtigen auch herstellerspezifische Konfigurationsmethoden nicht zur Verwendung der definierten Konfigurationskennzeichen.
- Für Geräte, die die KNX IoT 3rd Party API implementieren, aber auf denen das IoT Gateway keine KNX-Kommunikation in Richtung Heim- und Gebäudenetze unterstützt gibt es immer noch die Möglichkeit für den Hersteller, die API KNX zertifizieren zu lassen. Wenn die Tests positiv sind, können die Hersteller das KNX IoT1-Label verwenden, dürfen jedoch nicht das KNX-Warenzeichen selbst verwenden.