Für Produkte, die technisch oder kommerziell auslaufen oder für Produkte, bei denen die Anwendungsprogramme fehlerhaft sind, muss folgendes getan werden.
- Über das MyKNX-Konto (Konto/Hersteller/Produkte/Produkt/Produktkatalog) erklärt der KNX-Hersteller, dass das angegebene Anwendungsprogramm nicht mehr als ETS-Produkt-Dateneinträge gesendet wird und/oder die entsprechende Hardware (mit KNX-Markenzeichen) nicht mehr an Kunden abgegeben wird. Bei fehlerhaften Anwendungen ist eine solche Erklärung zwingend vorgeschrieben.
- Produkte, die bereits installiert und in Betrieb genommen sind, oder Produktdateneinträge, die bereits vertrieben werden oder nach Ermessen des Herstellers zur Wartung weiter vertrieben werden (über andere Kanäle als den ETS-Online-Katalog), sind von diesem Widerruf nicht betroffen. Die zurückgezogenen Produkte können zur Instandhaltung bestehender Anlagen in den Räumen des Herstellers (oder der Lager) gelagert werden. Auf diese Weise kann sich der Antragsteller von der weiteren Rechnungsstellung der jährlichen Zertifizierung/Überwachungsgebühren befreien.
- Die Einhaltung der oben genannten Regeln wird von der KNX Association im Rahmen des Überwachungsverfahrens überprüft.
- Der Haupthersteller wird in jedem Fall jedem OEM-Kunden im Besitz eines OEM-Zertifikats von jeglichem Rücktritt von der Zertifizierung des jeweiligen Hauptzertifikats in Kenntnis setzen.